Der Begriff „wahre förderfähige Fläche“ entspricht unseres Erachtens der „maximal beihilfefähigen Fläche“ und sollte auch in Übereinstimmung mit den Vorgaben so benannt werden.

Joachim Müller
22-10-2010 16:34
Durchschnittliche Bewertung: 0 (0 Abstimmungen)

Kommentieren nicht möglich